Die Kosten für die Behandlung werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen entsprechend anteilig, je nach Versicherungsvertrag. Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.
Die Anmeldung erfolgt bei Kindern durch die Eltern oder durch die Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen selbst. Jugendliche ab 18 Jahre benötigen einen Überweisungsschein oder zahlen die übliche Praxisgebühr. Zum Erstgespräch ist die Chipkarte der Krankenkasse mitzubringen.